Eine "freiberufliche" Tätigkeit entspricht einer "selbständigen" Tätigkeit. Sie fällt jedoch nicht unter ein "Gewerbe" und wird daher als "freier Beruf" betitelt. Hierzu zählt auch meine Arbeit.
PROFESSIONALITÄT
Ausschließlich examinierte Pflegekräfte können
sich beim Gesundheitsamt und den weiteren zuständigen Stellen
registrieren und anschließend eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
FREIE ZEITEINTEILUNG
Ich kann meine Kapazitäten an die Bedürfnisse Ihrer Familie anpassen.
* Grundqualifikation (Staatsexamen & Pflegefachkraft)
* Fortbildungspflicht
* Dokumentation
* Kontrolle durchs Gesundheitsamt
* Elterngespräche
Neben der fachlichen Qualifikation ist natürlich auch ein einwandfreies Führungszeugnis Voraussetzung!