FREIE PLÄTZE: auf Anfrage

Kinderkrankenpflege


Was bedeutet freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflege?!

Eine "freiberufliche" Tätigkeit entspricht einer "selbständigen" Tätigkeit. Sie fällt jedoch nicht unter ein "Gewerbe" und wird daher als "freier Beruf" betitelt. Hierzu zählt auch meine Arbeit.

In der freiberuflichen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gibt es neben der eigentlichen Pflege noch jede Menge weitere Tätigkeitsfelder, z.B.:
Gruppen- und Kursleitung, Gesundheitsberatung, Erwachsenenbildung....

Je nachdem, welche persönlichen Vorlieben und Qualifikationen man mitbringt, kann man sich hier in verschiedenen Bereichen einbringen.

Ich persönlich mag besonders die Herausforderung der häuslichen Kinderkrankenpflege und die Möglichkeit der 1:1-Betreuung. Hier kann ich mich ganz auf das eine Kind konzentrieren und genau das tun, was es gerade braucht. Liebevoll, individuell, bedürfnisorientiert, ressourcenorientiert und unter Einbezug gültiger Standards (evidenzbasiert) pflegen. Das ist mein Verständnis von professioneller, ganzheitlicher Pflege!

Häusliche Kinderkrankenpflege auf einen Blick zusammengefasst:

PROFESSIONALITÄT
Ausschließlich examinierte Pflegekräfte können sich beim Gesundheitsamt und den weiteren zuständigen Stellen registrieren und anschließend eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

FREIE ZEITEINTEILUNG
Ich kann meine Kapazitäten an die Bedürfnisse Ihrer Familie anpassen.

HOHES MAß AN UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN:
Durch die Arbeit mitten in Ihrer Familie entsteht meist eine enge Verbindung zum pflegebedürftigen Kind und dessen Umfeld. Dadurch ergibt sich neben der Pflege an sich und der fachlichen Beratung oft automatisch eine insgesamte Entlastung der Familie im Alltag.

INTERDISZIPLINÄRES TEAM
Auf Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen lege ich großen Wert. Der Austausch im interdisziplinären Team gibt mir die Möglichkeit auch in der Pflegeplanung auf entsprechende Erkenntnisse einzugehen und diese zu berücksichtigen.

Qualitätssicherung in der freiberuflichen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege:

* Grundqualifikation (Staatsexamen & Pflegefachkraft)
* Fortbildungspflicht
* Dokumentation
* Kontrolle durchs Gesundheitsamt
* Elterngespräche

Neben der fachlichen Qualifikation ist natürlich auch ein einwandfreies Führungszeugnis Voraussetzung!